Widerrufung Öffnung des Innenbereiches
Folgende Nachricht hat uns heute von der Stadtverwaltung Jena erreicht:
Nach § 12 Abs. (3) Nr. 3 ThürSARSMaßnFortentwVO ( Verordnung) können ab dem 01.06.2020 u.a. Sport- und Freizeiteinrichtungen in geschlossenen Räumen für den Publikumsverkehr öffnen.
Ihre Einrichtung unterfällt als Sport- und Freizeiteinrichtung dieser Regelung. Die von Ihnen am 24.05.2020 vorgenommene Öffnung ist unzulässig.
Mit diesem Schreiben, mussten wir feststellen, dass das Kletterzentrum Rocks nicht als “Fitnesscenter Einrichtung” zu sehen ist, sondern als Sport- und Freitzeiteinrichtung nicht unter das Urteil (§ 12 Abs. (3) Nr. 1 ThürSARSMaßnFortentwVO ) des Oberverwaltungsgerichts Weimar fällt. Nach einem Eilantrag ist es ausschließlich Fitnessstudios gestattet ab sofort wieder zu öffnen.
Wir müssen also die Öffnung des Innenbereiches bis zum 01.06.2020 zurückziehen.
Der Außenbereich kann weiterhin mit den bekannten Regelungen genutzt werden!
Danke für eure Geduld euer Team Rocks